Gummi-Bodenkonsole Castel 600 mm, Set mit 2 Füßen, 300 kg
Gummi-Bodenkonsole Castel 600 mm, Set mit 2 Füßen, 300 kg
Castel Gummi-Bodenkonsole für das Außengerät einer Klimaanlage oder Wärmepumpe, Set mit zwei Füßen von je 600 mm. Gesamtbelastbarkeit 300 kg, Gummi dämpft Schwingungen zwischen Gerät und Untergrund.
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Beschreibung
Beschreibung
Die Castel Gummi-Bodenkonsole besteht aus zwei Gummifüßen von je 600 mm Länge, auf denen das Außengerät einer Klimaanlage oder Wärmepumpe aufgestellt wird. Die Gesamtbelastbarkeit beträgt 300 kg. Das Gummi dämpft Schwingungen, die vom Gerät auf den Untergrund übertragen werden. Die Füße werden auf einem tragfähigen Untergrund aufgestellt, zum Beispiel auf einer Betonplatte oder einem Flachdach.
Lieferumfang
- 2x Bodenfuß aus Gummi, je 600 mm
Das benötigen Sie zusätzlich
- Tragfähiger, ebener Untergrund für die Aufstellung
- Befestigungsmaterial, sofern das Gerät am Untergrund fixiert wird
- Aufstellung und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb
Technische Daten
| Ausführung | Castel Gummi-Bodenkonsole |
| Länge je Fuß | 600 mm |
| Lieferumfang | 2 Bodenfüße |
| Gesamtbelastbarkeit | 300 kg |
| Material | Gummi |
Häufige Fragen
Wie viel Gewicht tragen die Füße?
Der Hersteller gibt eine Gesamtbelastbarkeit von 300 kg an. Das Gewicht Ihres Außengeräts finden Sie in dessen technischen Daten.
Wie viele Füße sind enthalten?
Enthalten sind zwei Bodenfüße von je 600 mm Länge. Ein Außengerät steht auf beiden Füßen.
Wofür sind die Bodenfüße bestimmt?
Für die Aufstellung eines Außengeräts auf einem tragfähigen, ebenen Untergrund, zum Beispiel auf einer Betonplatte, einer Terrasse oder einem Flachdach. Der Hersteller nennt daneben Lüftungskanäle und Rohrleitungen als Einsatzbereich.
Passen die Füße unter mein Außengerät?
Jeder Fuß ist 600 mm lang. Vergleichen Sie dieses Maß mit der Bautiefe und dem Standmaß Ihres Außengeräts, die in dessen technischen Daten stehen. Breite und Höhe der Füße sind in den Herstellerangaben nicht aufgeführt.
Darf ich das Gerät selbst aufstellen?
Die Aufstellung und die Inbetriebnahme des Geräts übernimmt ein Fachbetrieb, der auch den Untergrund beurteilt.
Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Sehr geehrter Kunde, bitte beachten Sie, dass der Käufer/Nutzer mit dem Kauf die Einhaltung der „Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase“ sowie der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase bestätigt, die Folgendes vorschreibt: Die Person, die Split-Klimaanlage kauft/nutzt, bestätigt, dass diese von zertifizierten Fachkräften fachgerecht installiert wird.
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