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Gummi-Bodenkonsole Castel 400 mm, Set mit 2 Füßen, 180 kg

Gummi-Bodenkonsole Castel 400 mm, Set mit 2 Füßen, 180 kg

Castel Gummi-Bodenkonsole für das Außengerät einer Klimaanlage oder Wärmepumpe, Set mit zwei Füßen von je 400 mm. Tragfähigkeit 180 kg, Gummi dämpft Schwingungen zwischen Gerät und Untergrund.

Normaler Preis €69,00
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Beschreibung

Die Castel Gummi-Bodenkonsole besteht aus zwei Gummifüßen von je 400 mm Länge, auf denen das Außengerät einer Klimaanlage oder Wärmepumpe aufgestellt wird. Die Tragfähigkeit beträgt 180 kg. Das Gummi dämpft Schwingungen zwischen Gerät und Untergrund. Die Füße werden auf einem tragfähigen Untergrund aufgestellt, zum Beispiel auf einer Betonplatte oder einem Flachdach.

Lieferumfang

  • 2x Bodenfuß aus Gummi, je 400 mm

Das benötigen Sie zusätzlich

  • Tragfähiger, ebener Untergrund für die Aufstellung
  • Befestigungsmaterial, sofern das Gerät am Untergrund fixiert wird
  • Aufstellung und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb

Technische Daten

Ausführung Castel Gummi-Bodenkonsole
Abmessungen je Fuß 400 x 95 x 130 mm
Lieferumfang 2 Bodenfüße
Tragfähigkeit 180 kg
Material Gummi

Häufige Fragen

Wie viel Gewicht tragen die Füße?

Der Hersteller gibt eine Tragfähigkeit von 180 kg an. Das Gewicht Ihres Außengeräts finden Sie in dessen technischen Daten.

Wie viele Füße sind enthalten?

Enthalten sind zwei Bodenfüße von je 400 mm Länge. Ein Außengerät steht auf beiden Füßen.

Wofür sind die Bodenfüße bestimmt?

Für die Aufstellung eines Außengeräts auf einem tragfähigen, ebenen Untergrund, zum Beispiel auf einer Betonplatte, einer Terrasse oder einem Flachdach.

Passen die Füße unter mein Außengerät?

Jeder Fuß ist 400 mm lang und 95 mm breit. Vergleichen Sie diese Maße mit der Bautiefe und dem Standmaß Ihres Außengeräts, die in dessen technischen Daten stehen.

Darf ich das Gerät selbst aufstellen?

Die Aufstellung und die Inbetriebnahme des Geräts übernimmt ein Fachbetrieb, der auch den Untergrund beurteilt.

Wichtiger Hinweis

Sehr geehrter Kunde, bitte beachten Sie, dass der Käufer/Nutzer mit dem Kauf die Einhaltung der „Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase“ sowie der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase bestätigt, die Folgendes vorschreibt: Die Person, die Split-Klimaanlage kauft/nutzt, bestätigt, dass diese von zertifizierten Fachkräften fachgerecht installiert wird.

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